Schulleitung

Eckhard Gaspar
schulleitung(at)schule-am-osterberg.de
0551-307389-0
Terminvereinbarung über das Sekretariat
Edeltraud Krüger
0551-307389-0
Erreichbar über das Sekretariat.

Eckhard Gaspar
schulleitung(at)schule-am-osterberg.de
0551-307389-0
Terminvereinbarung über das Sekretariat
Edeltraud Krüger
0551-307389-0
Erreichbar über das Sekretariat.
Sehr geehrte Eltern,
nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie.
Konferenzen:
Zeugniskonferenzen RS: 18.01.2012
Zeugniskonferenzen HS: 19.01.2012
Zeugnisausgabe: 27.01.2012
Die wesentlichsten Neuerungen für dieses Schuljahr:
1. Fremdsprachen (Französisch)
2. Technik
3. Wirtschaft
4. Fachbereich „Gesundheit und Soziales“
Unsere Wahlpflichtkurse (WPK) werden deshalb in zwei Bändern organisiert sein:
Band I: Hier werden nur Profilfächer angeboten.
Dieses Band kann nur von RealschülernInnen gewählt werden.
Band II: Alle Fachbereiche können Fächer zur Verfügung stellen.
Haupt- und RealschülerInnen werden gemeinsam unterrichte, aber nach Schul-
form unterschiedlich beurteilt (benotet).
Wird hier ein Fach aus dem Bereich „Profilfächer“ angeboten, kann es nicht noch einmal gewählt werden.
Regel: Zwei unterschiedliche WPK / Schwerpunkte sind nötig.
In diesem Band ist ein Wechsel zum nächsten Schuljahr möglich.
Wie zu erkennen ist, wählen die Realschüler zwei, die Hauptschüler einen WPK.
Mit dem Fahrrad / Mofa etc. zu Schule
Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie als Eltern:
Grundsätzlich stellt der Schulträger Fahrschülern kostenlos Fahrkarten zur Verfügung. Bei Verlust muss die Fahrkarte durch Sie nachfinanziert werden.
Unfallschutz hängt nicht davon ab, welches Verkehrsmittel vom Kind benutzt wird. Alle Schülerinnen und Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hier ist aber nur der direkte Schulweg oder Veranstaltungsweg versichert.
Schülerinnen und Schüler mit einem anderen Verkehrsmittel zur Schule zu schicken, liegt in Ihrem Ermessen. Sie müssen auch gewährleisten, dass das Verkehrsmittel den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entspricht.
Bei Diebstahl oder Beschädigung auf dem Schulgelände kommt es bei der Haftung darauf an, ob der Schulweg freiwillig mit dem anderen Verkehrsmittel bestritten wurde oder ob eine Anordnung der Schule vorliegt.
Liegt eine Anordnung durch die Schule, z. B. einer Fahrradbenutzung vor (Fahrradturnier, Klassenausflug, etc.), so haftet bei Beschädigungen oder Verlust der Schulträger. Vorher ist aber zu prüfen, ob ein Eigenverschulden vorliegt.
Bei freiwilliger Benutzung gibt keine Versicherung / Haftung. Eine vorhandene private Fahrradversicherung würde hier greifen.
Bei Beschädigungen oder Verlust auf dem Schulgelände müssen Sie als Eltern auf jeden Fall eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
